Nach Beendigung des landesweiten Lockdowns mit 12.12.2021 öffnet auch die Unionhalle wieder ihre Tore. Für uns bedeutet das, dass wir mit 13. 12. 2021 unter Einhaltung der Covid-Bestimmungen unseren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen! Für das Betreten der Sportanlage gelten daher laut aktueller COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung folgende Regelungen:
– 2G-Nachweispflicht (Ausnahme für TrainerInnen & SpitzensportlerInnen: 3G); der Ninja-Pass gilt weiterhin als 2G-Nachweis
– Registrierungspflicht zur Kontaktdatenerhebung
– FFP2-Maskenpflicht in allen Bereichen, ausgenommen bei der Sportausübung und in Feuchträumen
Die Regelungen für Zusammenkünfte gelten auch für den gesamten Trainings- und Wettkampfbetrieb, das bedeutet:
– Indoor: max. 25 Personen pro Trainingsgruppe; Outdoor: max. 49 Personen (darüber grundsätzlich Anzeigepflicht!), es dürfen aber mehrere Zusammenkünfte/Trainingsgruppen nebeneinander stattfinden, sofern geeignete Maßnahmen (z.B. räumliche Trennung) gesetzt werden.
– Zusammenkünfte mit über 50 Personen benötigen einen COVID-Beauftragte/r und ein COVID-Präventionskonzept.
Für Fragen steht unser Covid-Beauftragter Hans Puhr gerne zur Verfügung.